Die Risikolebensversicherung dient der finanziellen und wirtschaftlichen Absicherung der Hinterbliebenen des Versicherungsnehmers oder zur Darlehensabsicherung (Sonderform Restschuldversicherung).
Bei der Risikolebensversicherung ist vertraglich festgelegt, für welchen Zeitraum das Todesfallrisiko versichert ist. Die Versicherungssumme wird fällig wenn der Versicherungsnehmer während dieser Laufzeit stirbt. Im Erlebensfalle, d.h. wenn die versicherte Person während der Laufzeit nicht stirbt, wird keine Versicherungsleistung fällig. Über die Dauer der Laufzeit hat der Versicherungsnehmer monatliche Beiträge oder einen Einmalbetrag in entsprechender Höhe zu leisten. Der Versicherungsschutz beginnt mit Zahlung des ersten Beitrags. Bei Fälligkeit wird die Versicherungssumme zuzüglich Überschussbeteiligung ausgezahlt. Wird der Vertrag vorzeitig aufgelöst ist lediglich der Rückkaufwert zurück zu zahlen.