Bei einer Privaten Krankenversicherung (PKV) können sich Personen versichern, deren Einkommen über der Bemessungsgrenze liegt, oder die nicht in einem Angestelltenverhältnis stehen, wie z.b. Selbständige und Beamte. Der monatliche Beitragssatz richtet sich nach Alter, Geschlecht und Gesundheitszustands des Versicherten und ist daher Einkommens unabhängig.
Zusätzlich wird bei den Beiträgen zwischen Männern und Frauen unterschieden. Der Versicherte hat zumal die Möglichkeit seinen Tarif nach Qualität und Leistung zu wählen. Anders als bei der Gesetzlichen Krankenversicherung ist keine Familienversicherung möglich und es muss für jedes einzelne Familienmitglied einen gesonderten Versichertenbeitrag geleistet werden. Die Private Krankenversicherung kann Menschen auf Grund von Alter und Vorerkrankungen ablehnen.
