KFZ Versicherung

Mit einer KFZ Versicherung dürfen in Deutschland Autos zugelassen werden.. Bei der KFZ Versicherung sind die Schäden des Unfallgegners versichert.

Für schuldhaft verursachte Schäden am eigenen KFZ schützt eine Vollkaskoversicherung. Diese ist in jedem Fall für Neuwagen ratsam. Bei Leasing oder Ratenkauf wird sie vom Autohaus gefordert. Die Vollkaskoversicherung schließt immer eine Teilkasko mit ein. Die Teilkaskoversicherung kann auch als eigenständige Versicherung, ohne Vollkasko abgeschlossen werden. In der Teilkasko sind Wildschäden, Diebstahl und Brandschäden versichert. Vollkasko und Teilkasko können mit Selbstbeteiligungen abgeschlossen werden. Dadurch verringert sich der Beitrag.
Für die unfallfreien Jahre gibt es bei der Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung Schadenfreiheitsrabatte. Die meisten Versicherer haben für PKW 25 Schadenfreiheitsklassen in der Haftpflicht und Kasko und für Motorräder 8 SF Klassen. Wenn ein Schaden in der entsprechenden Versicherung (Haftpflicht oder Kasko) aufgetreten ist erfolgt dort eine Hochstufung.
Auf einen Versicherer können mehrere KFZ mit verschiedenen Schadenfreiheitsrabatten zugelassen werden. Die Rückstufung erfolgt immer für das Fahrzeug, wo der Schaden aufgetreten ist. Dabei ist es unwichtig wer der Fahrer war.

Im Angebot für KFZ ist auch eine Insassen Unfall Versicherung. Diese ist dann sinnvoll, wenn mit dem KFZ oft fremde Personen mitfahren.
Der KFZ Versicherungsmarkt ist hart umkämpft, so dass die Beiträge und Versicherungsbedingungen unbedingt verglichen werden sollten. Hier kann das Internet einfach und bequem helfen. Die gewünschten Daten werden in die entsprechende Tabelle eingegeben und die günstigen Versicherer sofort angezeigt.