Altersvorsorge

Das Altersvorsorgemodell Rürup Rente

Gepostet von admin am Okt 27, 2011 in Altersvorsorge

Das Altersvorsorgemodell Rürup Rente

Die Rürup Rente ist besonders für Selbstständige besonders rentabelDie Rürup Rente ist eine private Basisrente und wird neben der Riester Rente staatlich gefördert. Für Freiberufler und Selbständige ist diese Rente die einzige Möglichkeit staatliche Subventionen zu erhalten und Lücken in der Rente zu füllen. Durch Steuervorteile kann die Förderung der Rente erfolgen. In der Beitragsphase haben die Versicherungsnehmer die Möglichkeit einen hohen Betrag an Steuern zu sparen.

Steuerliche Absetzbarkeit gegeben

Die bezahlten Beiträge können steuerlich abgesetzt werden und mindern somit das zu versteuernde Einkommen. Es gilt grundsätzlich, je höher der Steuersatz ist, umso weniger muss netto für die Rürup Rente eingezahlt werden. 64 Prozent der Versorgungsaufwendungen waren im Jahr 2007 steuerlich absetzbar. Jedes Jahr steigt dieser Betrag um 2 Prozent. Folglich sollte im Jahr 2025 die ganzen 100 Prozent der Steuern abgesetzt werden. Der Freibetrag liegt bei einem Wert von 20.000 Euro bei Ledigen, bei verheirateten Personen bei 40.000 Euro.

Besteuerung nachlagern

Die nachgelagerte Besteuerung ist ein weiteres Merkmal für die Rürup Rente. Nachgelagerte Besteuerung bedeutet, dass das Kapital zunächst steuerfrei angespart wird, die Rente selbst aber versteuert werden muss. Erst ab dem Jahr 2040 muss allerdings der volle Steuersatz gezahlt werden. Dieser wird allerdings mit einem geringeren Satz berechnet als das Einkommen als Arbeitnehmer. Weitere Vorteile sind vor allem auch, dass die Rente vor Pfändungen, Hartz 4 und vor eintretendem Konkurs geschützt. Die Rente bleibt also bei Eintritt der genannten Fälle erhalten. Sozialversicherungsbeiträge werden nicht von der Rente erhoben.

Vererbbarkeit ausgeschlossen

Was man unbedingt wissen sollte ist, dass die Rürup Rente nicht vererbbar ist. Wenn also der Versicherungsnehmer verstirbt, geht das Vermögen an die Versicherungsgemeinschaft über. Mit einer Todesfallabsicherung kann man diesen Punkt allerdings umgehen. In den Vertrag der Versicherung kann man auch einen Hinterbliebenenschutz miteinfließen lassen, damit Ehepartner und Kinder finanziell nach Todesfall abgesichert sind. Auch den Punkt Berufsunfähigkeitsversicherung kann mit in den Vertrag aufgenommen werden. Auch die Beiträge der Zusatzversicherungen werden steuerlich vom Staat gefördert. Sinnvoll ist jedoch, sich verschiedene Modelle anzusehen und für sich und seine Familie individuell das günstigste Rentenmodell zu selektieren.

Bildmaterial erstellt durch Frank Heinzelmann (Fotolia-Publizist)

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